Fachoberschule für Gesundheit und Soziales

Zweijähriger Bildungsgang mit Teilzeitunterricht und Praktikum in Klasse 11
und Vollzeitunterricht in Klasse 12

Abschluss: Fachhochschulreife (Fachabitur)

Ansprechpartner für die Fachoberschule FOS (hier klicken)

Zugangsvoraussetzungen

Mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife FOR)

Aufbau und Ziel des Bildungsganges

Bei der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales handelt es sich um einen zweijährigen Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse in Verbindung mit der Fachhochschulreife vermittelt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einer Ausbildung oder zu einem Studium im Bereich Sozial– und Gesundheitswesen zu befähigen.

Die Klasse 11 der Fachoberschule umfasst Unterricht in Teilzeitform (1,5 Tage in der Woche) sowie ein einschlägiges Praktikum im Berufsbereich Sozial- und Gesundheitswesen (3,5 Tage in der Woche).

Die Ausbildung im zweiten Jahr (Klasse 12) erfolgt in Vollzeitform.

Entsprechend dem Ziel, neben einem allgemein bildenden Abschluss (Fachhochschulreife) auch berufliche Kenntnisse zu vermitteln, enthält die Fächertafel einen berufsbezogenen sowie einen berufsübergreifenden Bereich. Die Inhalte beider Bereiche sind eng miteinander verzahnt und ermöglichen einen steten Bezug zwischen Theorie und Praxis.

Die Praktikumsbedingungen für das Praktikum in der Klasse 11 der Fachoberschule sind in einer Ausbildungsordnung für das Praktikum klar geregelt. Sie werden auf ausführlicheren Informationsblättern des August-Vetter-Berufskollegs genau beschrieben.

An dieser Stelle sei nur auf die wichtigsten Punkte verwiesen:

Praktikum

Inhalt des Praktikums

Generell geht es darum, die Aufgaben und Arbeitsformen in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens kennen zu lernen. Die Praktikantinnen und Praktikanten erwerben Kenntnisse über Aufbau und Arbeitsweise der Einrichtung und werden zunehmend mehr in betriebliche Abläufe einbezogen.

Praktikumsstellen

Das Praktikum muss von einer sozialpädagogischen Fachkraft betreut werden und in Einrichtungen stattfinden, die ausbildungsberechtigt sind.

Einrichtungen können z.B. sein:

  • Tageseinrichtungen für Kinder
  • Kinderheime
  • Einrichtungen für Senioren
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Krankenhäuser
  • Jugendzentren
  • Offene Ganztagsschulen (nur im Betreuungsbereich)...

Nicht möglich sind z.B.:

  • Tierarztpraxen
  • Hospize
  • Entbindungshäuser
  • Röntgenabteilungen
  • Pathologie
  • Arztpraxen...

Zu beachten: Für die Aufnahme an einer Fachhochschule für Sozialwesen wird ein Praktikum in der Pflege nicht anerkannt!

Verfahren

Schülerinnen und Schüler suchen sich vor der Anmeldung für die Fachoberschule einen Praktikumsplatz und weisen diese durch eine schriftliche Bestätigung bei der Anmeldung nach.
Die Praktikumsstellen müssen vorher mit der Schule abgesprochen werden.

Mit Bestätigung des Schulverhältnisses schließen die Praktikantinnen und Praktikanten mit der Einrichtung einen Praktikantenvertrag ab und legen diesen vor Beginn des Praktikums der Schule zur Genehmigung vor.

Prüfung

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine schriftliche (und ggf. eine mündliche) Abschlussprüfung statt.

Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den Fächern

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik
  • Erziehungswissenschaften.

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife.